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Haben Sie Probleme mit Stottern?
Vielleicht kann Ihnen die VERSTA helfen.
Fakten und Ursachen - zusammengetragen vom BSSV
Ich wünsche mehr Informationen info@versta.ch
Ich möchte eine Beratung beratung@versta.ch
VERSTA-Mitgliedschaft: Anmeldeformular hier
Unsere Vereinszeitschrift VERSTA-INFO Nr. 33.1
Instagram: stottern_schweiz
Die VERSTA hat jetzt auch einen Instagram-Account.
Schau doch mal rein oder noch besser, tausche dich aus.
stottern_schweiz
Stammtisch
Neues Angebot der Selbsthilfegruppe Zürich
Beim Stammtisch ungezwungen über Stottern sprechen!
Die Selbsthilfegruppe St. Gallen trifft sich neu jeden zweiten Mittwoch
Interessenten sind herzlich willkommen zu einem Schnupperabend.
Im Ostschweizer Fernsehen TVO-online wurde am 22. Oktober 2022 ein Interview mit Rolf Tihanyi gesendet.
Er ist Leiter der Selbsthilfegruppe St. Gallen, welche sich jeden zweiten Mittwoch trifft. Rolf Tihanyi berichtet, dass er als Kind stark gestottert hat und Dank VERSTA jetzt fliessend sprechen kann. Link:
Wie Betroffene mit dem Stottern umgehen | TVO Online (tvo-online.ch)
Welttag des Stotterns - 22. Oktober
Die VERSTA hat sich als schweizerische Interessenvertretung stotternder Menschen der „Erklärung auf das Recht zu stottern“ angeschlossen, die von 83 weiteren Organisationen aus 43 Ländern und 6 Kontinenten unterzeichnet wurde. Mehr...
Anlässlich zum Welttag des Stotterns haben auch andere Radiosender Interviews mit VERSTA-Mitgliedern ausgestrahlt.
Hier eine Auswahl:
Was wissen Sie über das Stottern?
Wie gehe ich mit einem Stotternden um?
Antworten eines VERSTA-Mitglieds auf seiner Homepage:
http://www.mein-stottern-und-ich.ch/
Spendenaufruf an die Freunde der VERSTA
Damit die VERSTA weiterhin kostenlose Beratungen und Kurse für Betroffene und Angehörige sowie Öffentliche Informationsveranstaltungen durchführen kann, sind wir auf eure finanzielle Unterstützung angewiesen. Vielen Dank.
Postkonto 80-38208-6 / Vereinigung für Stotternde und Angehörige Zürich
IBAN-Nummer CH42 0900 0000 8003 8208 6
Spenden an die Vereinigung für Stotternde und Angehörige, VERSTA, können als Zuwendung bei den Steuern in Abzug gebracht werden.